2. Verfahren zur Harnsteinentfernung

Während beim Erwachsenen bei abgangsfähigen Harnsteinen immer zunächst ein Spontanabgang unter Zuhilfenahme entsprechender Maßnahmen wie Spasmoanalgesie und erhöhter Trinkmenge über einen bestimmten Zeitraum abgewartet werden kann, ist dieses Vorgehen zwar bei Jugendlichen noch angezeigt, bei Kleinkindern verständlicherweise wegen der fehlenden Führungsmöglichkeit nicht durchführbar. Hier wird man sich bei glatten Abflussverhältnissen auf Kontrollen beschränken und in angemessener Zeit bei Ausbleiben der Steinpassage intervenieren müssen.
Nach Spontanabgang des Steins oder seiner therapeutischen Entfernung infolge seiner Größe kann aufgrund der Harnsteinanalyse eine Metaphylaxe eingeleitet werden um drohende Rezidive zu verhindern.
Beim Ausbleiben des Spontanabgangs werden die Konkremente auch bei Kindern und Jugendlichen, vergleichbar den erwachsenen Patienten, mittels Stoßwelle (ESWL) und oder mit Hilfe endoskopischer Methoden (PNL, URS) entfernt. Das endoskopische Instrumentar zur Behandlung von Kindern unterscheidet sich in seinen Dimensionen erheblich von dem beim Erwachsenen. Der Behandler benötigt bei allen Entfernungsmethoden besondere Kenntnisse und Erfahrung mit dem kindlichen Krankengut (Morphologie).
Offene operative Maßnahmen sind in Anbetracht der guten apparativen und endourologischen Therapieoptionen nur im Einzelfall z.B. bei ausgedehnter Harnsteinbildung (Nierenbeckenausgussstein) bzw. multiple Konkremente und morphologischen Veränderungen der ableitenden Harnwege notwendig (Abbildung Therapeutisches Vorgehen bei nichtabgangsfähigen Nierensteinen, Abbildung Multiple Harnsteinbildung rechte Niere).
Je nach Lokation des Steins sind dabei Unterschiede in der Vorgehensweise zu beachten.