Mit Hilfe der bildgebenden Verfahren lassen sich unterschiedliche Schweregrade der Nierenverletzung unterscheiden. Dies ist von Bedeutung für das praktisch-klinische Vorgehen.
Schwerste Nierenverletzungen (Grad III) mit ausgedehnten Parenchymzertrümmerungen bzw. Abriss des Nierenstiels (Abbildung 8) führen zum Verlust des Organs.
McAninch beschreibt auch bei derartigen Verletzungen (Grad IV NISS) ein konservatives Vorgehen Literatur:Santucci, R. A., McAninch, J. M.: "Grade IV renal injuries: evaluation, treatment and outcome", World J Surg 25: 1565-1572, 2001, wobei allerdings nach unserer Ansicht sorgfältige Nachkontrollen des Verlaufes angezeigt sind (Ausgedehnte Devitalisierungen, Urinfisteln, Page-Niere?).
Die Abbildung zeigt eine schwere Nierenverletzung (Grad II-III) eines 17-jährigen Fußballspielers (Torhüter) durch einen Schlag in die Flanke (Abbildung 7).
Morphologisch veränderte Nieren (z.B. multiple Einzelzysten oder Zystennieren neigen bei stumpfen Traumen zu tiefgehenden Parenchymeinrissen mit erheblichen Blutungen, die zur Nephrektomie führen.
Ein stumpfes Flankentrauma führte bei dieser Niere mit multiplen Einzelzysten zum vollständigen Querriss und mehreren weiteren Parenchymeinrissen. Die Sonographie ergab den Verdacht auf perirenale Blutungen (Abbildung 9ab). Die weiteren Untersuchungen den dringenden Verdacht auf höhergradige Verletzung der Niere.
Die Freilegung ergab eine Nierenzerreissung im mittleren Drittel und weitere kleine Einrisse (Abbildung 10abc).
In einem zweiten Beispiel kam es bei einem jüngeren Erwachsenen mit polyzystischer Nierendegeneration zu einer stumpfen Verletzung beim Fußball. Im CT keinen Anhalt für höhergradige Verletzungen, lediglich geringe Parenchymeinrisse (Abbildung 11).
Verletzungen des Retroperitoneums und des Urogenitalsystems treten in etwa bei 20% der Verletzungen polytraumatisierter Patienten auf. Urologische Verletzungen sind dabei zwar selten unmittelbar lebensbedrohend. Werden Begleitverletzungen z.B. der Niere bei der Primärversorgung des polytraumatisierten Patienten jedoch übersehen oder unterschätzt, kann es zu erheblichen Komplikationen und Folgschäden kommen (s. Kasuistik 1).
Offene Verletzungen sind die Folge von Schuss-, Stich- und Spießungsverletzungen. Je nach der Größe bzw. Art der Pfählung oder des Kalibers sind unterschiedliche Ausmaße der Verletzung festzustellen. Die Nieren sind in 5 - 10% neben anderen Organen sowohl bei Pfählungen als auch durch Projektile mitbeteiligt (Abbildung 12).