Entsteht in der Anamnese der Verdacht auf eine Nierenverletzung (Flankenschmerzen, Bericht über Stürze) bzw. liegen Prellmarken, Hämaturie oder. Schock vor, sind folgende diagnostische Maßnahmen erforderlich.
Bildgebende Verfahren sind bei allen Patienten mit penetrierenden Verletzungen mit und ohne Hämaturie angezeigt bzw. wenn die Verletzungsregion bei stumpfen Traumen eine Nierenbeteiligung vermuten lässt. Auch bei fehlender Hämaturie Literatur:Heyns, C.F.: "Renal trauma: indications for imaging and surgical exploration", BJU Int 93:1165-1170, 2004.
Je nach Befund der bildgebenden Verfahren resultieren unterschiedliche therapeutische Maßnahmen.
Die Sonographie ist die Erstmaßnahme zur Erfassung morphologischer Veränderungen der Niere. Röntgenologisch kommt der Computertomographie auf Grund ihres höheren Informationsgrades eine höhere Bedeutung als dem AUR zu (Abbildung 3). Die Abbildung 3a zeigt beispielsweise eine Sonographie bei Nierenverletzung mit Extravasation (Urin) bzw. Blut, Abb. 3b im Ausscheidungsurogramm ist die mangelnde Kontrastmittelausscheidung bei linksseitiger Nierenverletzung erkennbar, Abb. 3c Nierenruptur links mit sub- und extrakapsuläre Blutungen im Computertomogramm.
Das Ausscheidungsurogramm ergibt Hinweise auf Verletzungen des Nierenhohlraumsystems bzw. des Harnleiters (Austritt von Kontrastmittel). Die Angiographie ist die Methode der Wahl bei Verdacht auf Nierenstielabriss.
Die Abbildung 4 zeigt ein weiteres Beispiel bildgebender Verfahren bei stumpfer Nierenverletzung rechts:
Im Ausscheidungsurogramm eine deutlich verzögerte Kontrastmittelausscheidung (a), im CT ein erhebliches perirenales rechtsseitiges Hämatom und in der Angiographie einen intakten arteriellen Zufluss und Gefäßbaum.
Auf eine radiologische Evaluation kann nach Ansicht verschiedener Autoren verzichtet werden, wenn Makrohämaturie, Schock oder zusätzliche Traumatisierungen (Polytrauma) nicht vorliegen bzw. wenn ein Sturz aus großer Höhe ausgeschlossen werden kann . Eine schwere Nierenverletzung ist dann unwahrscheinlich.
Jedoch ist bei diesem Vorgehen zu bedenken, dass möglicherweise der Schweregrad einer Nierenverletzung mit erheblichen Folgeerscheinungen übersehen wird (s. Kasuistik 1).