Bei iatrogener Verletzung des Harnleiters: Ureterschienung z.B. im Rahmen der diagnostischen retrograden Darstellung durch Ureterenkatheter (UK). Nur möglich bei inkompletten Verletzungen. Falls Schienung nicht möglich (Abriss?) zunächst perkutane Nephrostomie ("Nierenfistel") zur Ableitung des Urins auf der betroffenen Seite.
Bei Schuss- bzw. Stichverletzungen ausgehend von den bildgebenden Untersuchungsverfahren Laparatomie zur Klärung des Schuss- bzw. Stichkanals und der dabei entstandenen Mitverletzungen (z.B. Darm), entsprechende abdominalchirurgische Versorgung und operative Reparatur des verletzten Harnleiters (s. Kasuistik "Bauchschuss").
Bei initialer Diagnosestellung liegt die Komplikationsrate bei 9 - 15%, bedingt durch: Abszesse, Urinome, Ureterstrikturen, Fistelbildungen.
Bei verzögerter Diagnosestellung können schwerwiegende Komplikationen wie Verlust der Nierenfunktion und Sepsis auftreten.