Zunächst konservative Behandlung mit Antiobiotika, Analgetika, Kortison, Kühlung, Bettruhe.
Bei Abszedierung Eröffnung des Abszesses, Abstrich für mikrobiologische Untersuchung und Drainage (Abbildung 5a).
Differentialdiagnostisch kann auch wegen der nicht eindeutigen Abklärung gegen einen Tumor die Freilegung angezeigt sein (s. Abbildung 4). Eine Schnellschnittuntersuchung bzw. ein Abstrich entscheidet dann über das weitere Vorgehen (evtl. Epididymektomie bzw. Nebenhoden- und Hodenentfernung).
Die Abbildungen zeigen Nebenhodenabszesse bei denen trotz antibiotischer Behandlung kein Ansprechen der Entzündung (z.T. Skrotalabszessbildung) zu erreichen war und deshalb eine Freilegung und Entfernung des entzündlich veränderten Nebenhodens bzw. Hodens erfolgte (Abbildung 5).